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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Tomoschat Design, Anne Sophie Tomoschat, Frei­beruflerin – nachstehend Tomoschat Design.

 

1. Geltungsbereich

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Tomoschat Design und  dem Auftraggeber/der Auftraggeberin geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Tomoschat Design hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2    Mündliche Nebenabreden haben Tomoschat Design und der Auftraggeber/die Auftraggeberin nicht getroffen.

1.3    Ein Vertrag zwischen Tomoschat Design und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber kommt zustande, sobald Tomoschat Design eine Beauftragung – sei es schriftlich, per E-Mail oder mündlich – ausdrücklich annimmt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.

    Als Annahme durch Tomoschat Design gelten insbesondere eine mündliche oder schriftliche Zusage durch Tomoschat Design, eine Terminbestätigung oder der Beginn mit der inhaltlichen oder organisatorischen Umsetzung des Auftrags.

Die Terminvergabe für Fotoproduktionen, Designleistungen oder andere beauftragte Leistungen gilt als verbindlich, sobald Tomoschat Design die Buchung ausdrücklich angenommen hat – unabhängig davon, ob dies schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg erfolgt.
    
    Eine verbindliche Buchung liegt ebenfalls vor, wenn die Auftraggeberin/der Auftraggeber einer konkret mitgeteilten Terminbestätigung nicht widerspricht und daraufhin mit der Leistungsvorbereitung oder -durchführung begonnen wird.


2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1    Der Tomoschat Design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. 

2.2    Sämtliche Arbeiten von Tomoschat Design, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind. 

2.3    Ohne Zustimmung von Tomoschat Design dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.

2.4    Die Werke von Tomoschat Design dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. 

2.5    Tomoschat Design räumt der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht (§ 31 UrhG für einfache Nutzungsrechte) eingeräumt, es sei denn, Tomoschat Design und die Auftraggeberin/der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6    Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Tomoschat Design.

2.7    Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Tomoschat Design bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt die Auftraggeberin/der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Tomoschat Design zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Tomoschat Design unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8    Vorschläge, Weisungen und Anregungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9    Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Tomoschat Design nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Tomoschat Design formale Schutzrechte wie z.B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10    Tomoschat Design bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.), zu nutzen und auf seine Tätigkeit für die Auftraggeberin/den Auftraggeber hinzuweisen.

2.11    Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt, bleibt das Recht von Tomoschat Design, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Tomoschat Design bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.


3. Honorare; Fälligkeit


3.1 Das Honorar für grafische und fotografische Arbeiten beträgt 120,00 Euro pro Stunde, sofern keine abweichende Pauschale schriftlich vereinbart wurde. Angefangene Stunden werden im Viertelstundentakt abgerechnet. Der Zeitaufwand wird auf nachvollziehbar per Zeiterfassung dokumentiert.


3.2 Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
schriftlich vereinbart ist.


3.3 Die Honorare werden mit Zugang der jeweiligen Rechnung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Ablieferung des Werkes bzw. nach Abschluss einer Teilleistung. Sofern Teilleistungen erbracht und abgerechnet werden, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils mit Zugang der Rechnung fällig. Abschlagszahlungen können bei längerer Projektlaufzeit entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangt werden.

3.4    Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet. Sämtliche Honrare sind ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit zahlbar.

3.5     Mehrkosten, die durch zusätzliche Kundenwünsche, Änderungsanweisungen oder durch unvollständige, fehlerhafte oder verzögerte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gelten als vom Auftraggeber verursacht und werden zusätzlich berechnet.


4. Regelungen Fotografie

4.1    Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erhält an den von Tomoschat Design angefertigten Fotografien ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Jegliche weitergehende Nutzung, insbesondere eine kommerzielle Verwendung, die Weitergabe an Dritte, redaktionelle Nutzung, Einbindung in KI-Systeme oder Verwendung im Rahmen von Layouts, die der Weiterverwertung dienen, ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Tomoschat Design zulässig.

4.2     Die Fotografien dürfen ausschließlich im gelieferten Zustand verwendet werden. Jegliche Bearbeitung, Veränderung oder Verfremdung der Bilder – insbesondere durch Filter, Retusche, Farbveränderung, Montage oder die Hinzufügung von grafischen Elementen – ist untersagt. Ausgenommen ist das Anpassen des Bildformats durch Zuschneiden (Cropping), sofern die inhaltliche Aussage und die künstlerische Integrität des Bildes nicht verletzt werden.

4.3    Die Urheberin ist bei jeder Veröffentlichung der Fotografien – sofern technisch möglich – mit dem Hinweis „Foto: Tomoschat Design“ oder „© Tomoschat Design“ zu benennen. Bei unterlassener Namensnennung ist Tomoschat Design berechtigt, eine Vertragsstrafe gemäß §2.7 zu verlangen.

Auf Social Media können zusätzlich das Instagram-Profil @ansi.ra und @tomoschat_design verlinkt werden. Eine Verlinkung wird grundsätzlich begrüßt.

4.4     Die Nutzung von Vorabansichten („Previews“) ist ausdrücklich untersagt. Diese dienen ausschließlich der internen Auswahl und dürfen weder veröffentlicht, noch auf Profilbildern, Websites oder in sozialen Medien verwendet werden. Bei Verstoß behält sich Tomoschat Design die Geltendmachung einer Vertragsstrafe sowie Schadensersatzansprüche vor.

4.5     Eine Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4.6     Tomoschat Design ist berechtigt, ausgewählte Fotografien zur Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe oder Fachpublikationen) zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen der Auftraggeberin/des Auftraggebers entgegenstehen. Diese sind Tomoschat Design bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.

4.7    Die Lieferung der final bearbeiteten Fotografien erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens, abhängig vom Umfang des Auftrags, der aktuellen Auftragslage sowie dem erforderlichen Bearbeitungsaufwand. Ein verbindlicher Liefertermin kann bei Bedarf individuell vereinbart werden. Teillieferungen sind nach Absprache möglich. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber wird über den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt informiert. 

4.8    Sagt die Auftraggeberin/der Auftraggeber einen verbindlich gebuchten Fototermin weniger als 48 Stunden vor Beginn ab, so behält sich Tomoschat Design vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars zu berechnen. Wird der Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder erscheint die Auftraggeberin/der Auftraggeber unentschuldigt nicht, kann Tomoschat Design bis zu 100 % des Honorars in Rechnung stellen. Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Anmietungen, Reisekosten, Assistenzen) sind unabhängig davon vollständig zu erstatten.


5. Regelungen Social-Media-Betreuung

5.1     Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Tomoschat Design alle für die Betreuung relevanten Informationen, Materialien und Zugangsdaten vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere Texte, Fotos, Markenrichtlinien und Zugangsinformationen zu den zu betreuenden Social-Media-Plattformen.

5.2     Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit und inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Inhalte sowie für gesetzliche Anforderungen (z. B. Impressum, Produktkennzeichnungen, Gewinnspielregeln) liegt bei der Auftraggeberin/dem Auftraggeber. Tomoschat Design übernimmt keine juristische Prüfung, Beratung oder Haftung.

5.3     Werden Veröffentlichungszeitpunkte oder Redaktionspläne nicht ausdrücklich vereinbart, so erfolgt die Umsetzung der Inhalte nach eigenem Ermessen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Tomoschat Design behält sich dabei einen angemessenen Gestaltungsspielraum vor.

5.4     Werden Inhalte oder Veröffentlichungen auf Wunsch der Auftraggeberin/des Auftraggebers kurzfristig geändert oder mehrfach überarbeitet, können hieraus entstehende Mehraufwände zusätzlich nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet werden.



6. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung

6.1    Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

6.2    Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z.B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zu erstatten.

6.3    Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erstattet Tomoschat Design die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

6.4    Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

6.5    Die Honorare von Tomoschat Design können unter Umständen unter die der Auftraggeberin/dem Auftraggeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass die Auftraggeberin/der Auftraggeber abgabepflichtig ist, weist Tomoschat Design vorsorglich darauf hin, dass die Auftraggeberin/der Auftraggeber gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist. Tomoschat Design selbst ist derzeit kein Mitglied der Künstlersozialkasse.


7. Fremdleistungen

7.1    Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt Tomoschat Design im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers vor. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Tomoschat Design hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

7.2    Soweit Tomoschat Design auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber stellt Tomoschat Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten insbesondere sämtlichen Kosten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. 


8. Mitwirkung des Auftraggebers/der Auftraggeberin; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

8.1    Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Tomoschat Design alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Tomoschat Design nicht zu vertreten. Eventuelle Mehraufwände, die daraus resultieren, können zusätzlich nach dem jeweils vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt werden.

8.2    Die Auftraggeberin/der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie/er Tomoschat Design zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte die Auftraggeberin/der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt die Auftraggeberin/der Auftraggeber Tomoschat Design im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 

Die Übergabe der Unterlagen hat – sofern nicht anders vereinbart – in verwertbarer, digitaler und schriftlicher Form zu erfolgen. Handschriftliche Notizen oder ausschließlich mündliche Angaben sind nicht ausreichend.

8.3    Für Tomoschat Design besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber/die Auftraggeberin während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber/die Auftraggeberin.


9. Datenlieferung und Handling

9.1    Tomoschat Design ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an die Auftraggeberin/den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin/Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

9.2    Stellt Tomoschat Design der Auftraggeberin/dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von Tomoschat Design vorgenommen werden.

9.3    Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

9.4    Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers/der Auftraggeberin entstehen, haftet Tomoschat Design nicht.


10. Eigentum und Rückgabepflicht 

10.1    An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Tomoschat Design zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 

10.2    Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Bei Beschädigung oder Verlust hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Tomoschat Design bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.


11. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

11.1 Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Tomoschat Design auf Wunsch Korrekturmuster vorzulegen.

11.2    Die Produktion wird von Tomoschat Design nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten  schriftlichen Vereinbarung mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist Tomoschat Design berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Tomoschat Design haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.

11.3    Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Tomoschat Design eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 3 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Tomoschat Design auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.


12. Gewährleistung; Haftung

12.1    Tomoschat Design haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche  Tomoschat Design auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 

12.2    Ansprüche des Auftraggebers/der Auftraggeberin gegen Tomoschat Design aufgrund einer Pflichtverletzung  verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

12.3    Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

12.4    Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. 

12.5    Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Tomoschat Design nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Tomoschat Design an Dritte vergibt. 

12.6    Sofern Tomoschat Design Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Tomoschat Design hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ab. Die Auftraggebein/der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Tomoschat Design zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

12.7    Tomoschat Design haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Tomoschat Design ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

12.8    Tomoschat Design haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Tomoschat Design ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Tomoschat Design bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.


13. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

Tomoschat Design erhebt Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei Tomoschat Design über die Auftraggeberin/den Auftraggeber gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber kann Tomoschat Design dazu unter info(at)tomoschat-design.de oder postalisch, Merowingerring 17, 55234 Erbes-Büdesheim, erreichen. Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber steht des Weiteren gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.



14. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

14.1 Tomoschat Design verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen und technischen Informationen der Auftraggeberin/des Auftraggebers, die als vertraulich erkennbar sind oder als solche bezeichnet wurden, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin/des Auftraggebers.


14.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

14.3 Nicht unter die Vertraulichkeit fallen Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich zugänglich werden.


15. Erfüllungsort


Erfüllungsort für beide Parteien ist 55234 Erbes-Büdesheim.


16. Schlussbestimmungen


16.1 Gerichtsstand ist das Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey, sofern die Auftraggeberin/der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb ihres/seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Tomoschat Design ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu klagen.


16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

 

16.3 Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die
Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.

 

16.4 Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Kontakt 

Tomoschat Design
Anne Sophie Tomoschat
Merowingerring 17
55234 Erbes-Büdesheim
info(at)tomoschat-design.de
 

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